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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Reinigungs- und Pflegeleistungen für Gebäude und Außenanlagen

Die Glanzprofis

Yusuf Dogan
Rohrackerstraße 9
70329 Stuttgart

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen die Glanzprofis (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern. Sie bilden die Grundlage aller Verträge über die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

 

§ 2 Vertragsbestandteile

Der Vertrag setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
2.1. Die individuelle Leistungsbeschreibung, welche die Art und den Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen detailliert beschreibt, einschließlich der festgelegten Flächen und Reinigungsintervalle.
2.2. Das Tätigkeitsverzeichnis, das die einzelnen Reinigungsaufgaben auflistet und deren Ausführung spezifiziert.
Diese Vertragsbestandteile sind für beide Parteien verbindlich und Grundlage der Vertragserfüllung.

 

§ 3 Art und Umfang der Leistung / Haftung

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, zuverlässig und innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Er setzt qualifiziertes Personal ein, das regelmäßig geschult wird, um die Qualität der Arbeit sicherzustellen.
3.2. Für die Durchführung stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Arbeitsmittel, Geräte sowie geeignete Reinigungs- und Pflegemittel zur Verfügung, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Der Auftraggeber stellt dem Personal unentgeltlich die notwendigen Verbrauchsmaterialien wie Wasser, Strom sowie sichere und verschließbare Räumlichkeiten für Lagerung und Pausen zur Verfügung.
3.3. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter oder seiner Organe verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3.4. Schäden oder Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach deren Feststellung, schriftlich anzuzeigen, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung hat.

 

§ 4 Preise und Zahlung

4.1. Sämtliche in Angeboten, Verträgen und Rechnungen genannten Preise sind Endpreise. Diese enthalten alle vereinbarten Leistungen einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
4.2. Rechnungen sind vom Auftraggeber binnen acht Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
4.3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Schäden geltend zu machen.

§ 5 Terminänderungen und Absagen

5.1. Vereinbarte Termine für die Leistungserbringung können vom Auftraggeber bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
5.2. Erfolgt eine Terminabsage oder ein Nicht-Erscheinen ohne fristgerechte Mitteilung, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen, um entstandene Kosten und Ausfälle zu kompensieren.

 

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

6.1. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beginnt der Vertrag mit dem vereinbarten Startdatum und läuft auf unbestimmte Zeit.
6.2. Die Kündigung des Vertrages kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich erfolgen.
6.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann insbesondere bei groben Vertragsverletzungen oder nachhaltigen Leistungsstörungen ausgeübt werden.

 

§ 7 Aufmaß und Änderungen

7.1. Die für die Leistungserbringung zugrunde gelegten Flächen und Reinigungshäufigkeiten sind vom Auftraggeber korrekt anzugeben und sind für beide Seiten bindend.
7.2. Änderungen der Flächen oder Reinigungsfrequenz, die während der Vertragslaufzeit eintreten, sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
7.3. Preisänderungen aufgrund von Flächenänderungen oder Mehrleistungen werden entsprechend angepasst und dem Auftraggeber mitgeteilt.

 

§ 8 Sonstiges

Die Vertragspartner verpflichten sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.

 

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Auftragnehmers einsehbar.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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